Wer spinnt, die Lokführer oder die Richter?

Gottseidank haben es dann doch eine Reihe von Zeitungen gemerkt und auch der DGB hat klar Position bezogen: Das Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts ist nichts weniger als ein durch den Mainstream in Medien und politischer Landschaft ermutigter Versuch, den Gewerkschaften das verfassungsmässige Recht auf Streik zu nehmen. Die Argumentation der Richter ist geradezu haarsträubend und folgte dem Dauergeschrei von Bild, ZDF, Spiegel etc. Unternehmerverbandsfürsten, der CDU sowie des Wirtscahftserfüllungsgehilfen Michael Glos, der Streik würde nicht verantwortbare wirtschaftliche Schäden verursachen und Deutschland vom Boom in tiefe wirtschaftliche Finsternis stürzen. Richtigerweise erinnern TAZ, Zeit und andere intelligentere Medien daran, dass genau dies die wesentliche Waffe der Gwerkschaften in Tarifauseinandersetzungen ist. Wie sonst sollten sie ihre Forderungen durchsetzen??
Es ist schon deprimierend, daß viele angeblich unabhängige Medien in das zweckdienliche Wehgeschrei mit einstimmten, ohne auch nur einen Gedanken an so komplizierte Dinge wie das Grundgesetz oder die Möglichkeiten der Arbeitnehmer im Tarifkonflikt zu verschwenden. Kurios ist ebenfalls, dass sich die Unternehmervertreter jetzt wieder beschweren, dass kleine Gewerkschaften ihre Macht in Schlüselberufen einsetzen – die gleichen , die noch gestern den Flächentarifvertrag als Wurzel allen Übels angesehen haben und ihn nun vehement wieder einklagen. Gerade so, wie es passt, um die Gewerkschaften zahnlos zu halten und höhere Löhne mit den immer gleichen Ausreden zu verhindern.
Kurios ist auch, dass sich diejenigen empören, dass die GDL ihre Schlüsselposition in einer öffentlichen Dienstleistung einsetzt, die sch für die Privatisierung der Bahn in Zeug gelegt haben. Jetzt sind sie ganz verwundert, dass die quasi bei einem Privatunternehmen arbeitenden Lokführer auch die gleichen Streikrechte wie andere Arbeitnehmer bei Privatunternehmen wahrnehmen wollen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kritik an dem Nürberger Skandalurteil nicht im allgemeinen Bohei um die Schlichtungsversuche untergeht.

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